Notfälle

Bei Notfall finden Sie den zuständigen Tierarzt unter dieser Adresse:



Die Regelung für Notdienstgebühr im Paragrafen 3a GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist.
Es muss eine pauschale " Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (Netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.